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WELCHEN SERVICE BRAUCHEN SIE?

- Unfallgutachten

- Kostenvoranschlag

- Fahrzeugbewertung

- Beweissicherung

- Technische Beratung

Haftpflichtschaden
Bei einem Haftpflichtschaden handelt es sich um einen Schaden an Ihrem Fahrzeug, der von einem anderen Verkehrsteilnehmer verursacht wurde. In diesem Fall sind Sie der Geschädigte. Für körperliche - sowie Schäden an Ihrem Fahrzeug haftet der Unfallverursacher, bzw. seine Haftpflichtversicherung.

Für die Bezifferung des Schadens an Ihrem Fahrzeug können Sie einen Sachverständigen/Gutachter ihres Vertrauens beauftragen. Das ist gesetzlich geregelt und das Gutachten bzw. eine Reparaturkalkulation wird ebenfalls von der Haftpflichtversicherung der Gegenseite übernommen. 

Ein Kostenvoranschlag der Werkstatt ist in diesem Fall nicht ausreichend, da hierbei einige Positionen zum tatsächlichen Schadensumfang fehlen und damit ein ungenügendes Ergebnis bei der Schadensaufnahme erzielt wird. Im Falle eines kleineren Haftpflichtschadens erstellen wir für Sie eine kostengünstige Reparaturkalkulation mit unserem Fachwissen als KFZ-Sachverständige.

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Bagatellschaden

Karosserieschäden an modernen Fahrzeugen werden von aussen leider unterschätzt, da Kunststoffteile sich oft verformen und ihre ursprüngliche Form annehmen. Trotzdem entstehen Schäden an tragenden Teilen dahinter, die nicht sichtbar sind. Deshalb ist es heutzutage wichtig, sicherzustellen, dass es sich wirklich nur um einen Bagatellschaden handelt. Durch unsere langjährige Erfahrung im Werkstatt- und Karosseriebereich ist es uns möglich, Sie in dieser Hinsicht fachmännisch zu unterstützen.

Bewegt sich die Höhe eines Haftpflichtschadens von ca. 750.- € bis 1000.- € , ist es ratsam und Ihr gesetzliches Recht, einen Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen. Bei Schadenshöhen unterhalb der gesetzlichen Bagatellgrenzen erstellen wir für Sie eine gutachterliche Reparaturkalkulation, auch Kurzgutachten genannt.

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